AGB
Stand: 01. August 2025
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen SELECTEAM Board Consulting AG, Wydenmööslistraße 20, 8280 Kreuzlingen, CH („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
1.2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: SELECTEAM Board Consulting AG, Wydenmööslistraße 20, 8280 Kreuzlingen, CH.
1.3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, („vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie „powered by vivenu“ oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
2.2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
2.3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
2.4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
2.5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Ticket Form
3.1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
3.2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
3.3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
3.4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
3.5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
4.1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
4.2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
4.3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
4.4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
4.5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
4.6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
4.7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
4.8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
5.1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
6.1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
6.1.1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
6.2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
6.2.1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
6.2.2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer in vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
7.1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
7.2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
7.3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
7.4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
8.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
8.3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.
8.4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
8.5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
- Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
- Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(öffnet in einem neuen Tab)eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung.
9.1. Anwendungsbereich
9.1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils letzten Fassung. Eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter ist jederzeit möglich. Hiervon betroffene Endkunden sind zu informieren. Damit einhergehend besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Rückvergütungsanspruch. Wird seitens des Endkunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen, gelten diese als akzeptiert.
9.2. Ticketbestellung & -bezahlung
9.2.1. Tickets können, sofern verfügbar, online über den Ticketshop bestellt werden. Ein Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht.
9.2.2. Der jeweils angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Endkunden angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Endkunden jederzeit auf der Website aufgerufen werden.
9.2.3. Der Ticketpreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung. Nicht im Preis enthalten sind z.B. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten des Endkunden.
9.3. Rücktritt & Ersatzteilnehmender
9.3.1. Der Endkunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit anstelle eines Rücktritts einen Ersatzteilnehmenden benennen, sofern dieser der definierten Zielgruppe der Veranstaltung angehört. Der Veranstalter behält sich vor, den Ersatzteilnehmenden nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
9.3.2. Die Rücktrittserklärung ist per E-Mail an event@selecteam.de gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
9.4. Weitergabe von Tickets
9.4.1. Der Weiterverkauf, die Weitergabe oder Umpersonalisierung von Tickets ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) ist untersagt.
9.4.2. Weiterverkaufte, weitergegebene oder umpersonalisierte Tickets verlieren ihre Gültigkeit und der Zutritt zur Veranstaltung wird verweigert. Eine Rückerstattung des Ticketpreises wird nicht gewährt.
9.5. Widerrufsrecht für Veranstaltungstickets
9.5.1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wie z. Kultur- oder Bildungsveranstaltungen, ausgeschlossen, wenn für die Erbringung der Dienstleistung ein konkreter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Da die Teilnahme an der Veranstaltung an ein konkretes Veranstaltungsdatum gebunden ist, besteht kein Anspruch auf Widerruf oder Rückgabe der Tickets, selbst wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde.
9.5.2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer als Verbraucher oder Unternehmer handelt. Etwaige freiwillige Kulanzregelungen (z. Ticketübertragung auf eine andere Person) liegen im Ermessen des Veranstalters.
9.6. Änderungen
9.6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten anderen Referenten oder Moderatoren einzusetzen, oder das Programm zu ändern.
9.6.2. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern der Endkunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge ist der Endkunde in einer Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.
9.6.3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Ausfall von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien und der Endkunde erhält eine bereits geleistete Vergütung, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten zurück. Ein Anspruch auf Erstattung von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall ist ausgeschlossen – es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens Veranstalter. Weitergehende Ansprüche des Endkunden sind ausgeschlossen.
9.6.4. Über Änderungen von Zeit oder Ort der Veranstaltung und über wesentliche Änderungen im Ablauf sowie über eine Absage der Veranstaltung informiert der Veranstalter die angemeldeten Endkunden unverzüglich.
9.6.5. Aufgrund von gesetzlichen Auflagen oder wirtschaftlichen Sachzwängen kann eine Verkleinerung der Veranstaltung mit einhergehender Teilnehmerbeschränkung erforderlich sein. Der Veranstalter wird in diesem Fall den betroffenen Endkunden Ersatzleistungen anbieten. Ist dies nicht möglich oder werden diese durch den Endkunden abgelehnt, erfolgt eine Vertragsauflösung und eine damit einhergehende Rückvergütung, abzüglich der allfälligen Rückabwicklungskosten.
9.6.6. Findet die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
9.7. Einlass zum Event
9.7.1. Der Endkunde muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen.
9.7.2. Um für alle Endkunden eine sichere und angenehme Veranstaltung zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Endkunden den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände, in das Gebäude und in die in die Veranstaltungsräume gebracht werden.
9.8. Haftung
9.8.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
9.9. Verjährungsfrist für Ansprüche
9.9.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Endkunden beträgt drei Monate nach Veranstaltungsende – es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.
9.10. Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe
9.10.1. Sofern der Veranstalter unentgeltlich anbietet, Gegenstände (z.B. Mäntel, Koffer oder Taschen) für den Endkunden zu verwahren („Garderobe“), gelten hierfür folgende Bedingungen:
- Der Endkunde darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Tablets oder Smartphones), Datenträger mit vertraulichen Informationen, Geldbörsen, Kreditkarten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben.
- Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten.
- Die Haftung ist auf maximal 500 Euro pro Endkunden beschränkt.
9.11. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
9.11.1. Der Veranstalter ist berechtigt, gewerbliche Bild-, Video- und Tonaufnahmen von und bei allen Programmteilen der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zu Marketingzwecken zu nutzen. Durch den Besuch der Veranstaltung erklären sich die Endkunden mit der späteren Verwendung der Aufnahmen einverstanden.
9.12. Hausrecht
9.12.1. Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung. Der Veranstalter hat das alleinige Hausrecht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Der Endkunde akzeptiert Weisungen der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Beschäftigten.
9.12.2. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes auf dem Gelände, im Gebäude und in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush- und/oder Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Endkunde von der weiteren Teilnahme entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltung zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Endkunden bleiben unberührt.
9.13. Schlussbestimmungen
9.13.1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.13.2. Ausschließlicher und ausdrücklicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen in diesen AGB haben keine Gültigkeit. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.